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Hier nochmal die Vorgeschichte:
Scharfer Protest westlicher und afrikanischer Botschaften – internationale christliche Organisationen- darunter CSI-Österreich – setzen sich für die 27-jährige Mutter zweier Kleinkinder ein
Khartum-Brüssel – Internationale christliche Organisationen – darunter CSI-Österreich – laufen Sturm gegen das „Schandurteil“ eines Gerichts in der sudanesischen Hauptstadt Khartum, das eine Christin wegen „Abfalls vom wahren Glauben“ zum Tod verurteilt hat. Die 27-jährige Mariam Yahia Ibrahim Ishak, Mutter eines 20 Monate alten Sohnes und seit dem 27. Mai 2014 einer Tochter, befindet sich seit Monaten in Haft. Bei der Verhandlung am vergangenen 15. Mai hatte der Richter – ein gewisser Abbas Mohammed Al-Khalifa – der Angeklagten drei Tage „Bedenkzeit“ gegeben, um zum Islam zurückzukehren, was die 27-jährige ablehnte. Die junge Mutter ist eine gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen ihrer religiösen Überzeugung und Identität verurteilt wurde – so lauten die meisten Aufrufe von Menschenrechtsorganisation.
Die junge Mutter wird der „Apostasie“ (Abfall vom Glauben) beschuldigt
Die Festnahme der Frau war erfolgt, weil ein Familienangehöriger behauptet hatte, dass sie sich durch ihre Verheiratung mit einem südsudanesischen Christen des Ehebruchs schuldig gemacht habe. Nach der Scharia ist es muslimischen Frauen nicht erlaubt, einen Andersgläubigen zu heiraten. Das Gericht fügte im Februar die Anklage wegen Apostasie (Abfall vom Glauben) hinzu, nachdem die junge Frau versichert hatte, dass sie keine Muslimin, sondern als orthodoxe Christin aufgewachsen sei. Ihre Mutter war Christin, ihr Vater Muslim. Nach sudanesischem Recht gilt sie daher selbst als Muslimin – auch wenn ihr Vater nach ihren Angaben nie zu Hause war und sie daher von ihrer Mutter als Christin erzogen wurde.
Gemeinsames Statement mehrerer Botschaften an die sudanesischen Behörden
Die Botschaften mehrerer westlicher und afrikanischer Staaten – darunter die der USA, Großbritanniens, Kanadas und der Niederlande – haben scharfen Protest gegen die skandalöse Vorgangsweise der sudanesischen Behörden eingelegt. „Wir rufen die Regierung in Khartum dazu auf, das Recht auf Religionsfreiheit zu achten, inklusive des Rechts, den Glauben zu wechseln“, heißt es in einem gemeinsamen Statement der Botschaften. (poi)