CSI-Österreich lief Sturm gegen das „Schandurteil“ eines Gerichts in der sudanesischen Hauptstadt Khartum, das eine Christin wegen „Abfall vom wahren Glauben“ im vergangenen Mai zum Tode verurteilt hatte. (s. ihre Leidensgeschichte weiter unten, Anm.).
So ist heute in Wien die Menschenrechtsorganisation mit einem Protestmarsch für Religionsfreiheit im islamischen Sudan auf die Straße gegangen. Rund 100 Teilnehmer skandierten von Wien-Mitte bis zur sudanesischen Botschaft: „Freiheit für Meriam“, „Stopp den Strang für Meriam“. Gemeinsam forderten sie die sofortige Freilassung aus der Haft der Sudanesin.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft schließt sich dem Protestschreiben an
Die an die sudanesische Regierung gerichtete CSI-Petition – in der das Recht auf Religionsfreiheit für die junge Christin und die Aufhebung des Todesurteils gefordert wird – wurde von 14 Religionsgemeinschaften in Österreich unterschrieben. Zum ersten Mal in der Geschichte von CSI-Österreich hat sich auch die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) dem Protestschreiben angeschlossen mit den Worten: „Religionsfreiheit ist als Menschenrecht ein hohes Gut, das sich mit islamischen Werten deckt. Darum ist das Vorgehen des sudanesischen Gerichts für uns nicht nachvollziehbar und schadet dem Ansehen des Islam. Wir appellieren also an die Verantwortlichen im Sudan, die Freilassung der inhaftierten jungen Frau zu veranlassen.“ Alle 14 interreligiösen Protestnoten werden noch im Laufe der kommenden Woche von CSI-Österreich dem sudanesischen Botschafter persönlich überreicht.
Zeitgleich protestieren heute für Meriam 37 amerikanische Menschenrechtsorganisationen und Glaubensgemeinschaften vor dem Weißen Haus in Washington D.C.
Das gegenwärtige Schicksal der Christin Meriam
Die 27-jährige Meriam Yahia Ibrahim Ishag, Mutter eines 20 Monate alten Sohnes und seit dem 27. Mai 2014 auch einer Tochter (im Gefängnis geboren, die Mutter blieb bei der Geburt an den Füßen gefesselt, Anm.), befindet sich seit Monaten in Haft. Bei der Verhandlung im vergangenen Mai hatte der Richter – Abbas Mohammed Al-Khalifa – der Angeklagten drei Tage „Bedenkzeit“ gegeben, um zum Islam zurückzukehren, was die 27-jährige ablehnte. Die junge Mutter ist eine gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen ihrer religiösen Überzeugung und Identität verurteilt wurde.
Die zweifache Mutter wird der „Apostasie“ (Abfall vom Glauben) beschuldigt
Die Festnahme der Frau war erfolgt, weil ein Familienangehöriger behauptet hatte, dass sie sich durch ihre Verheiratung mit einem südsudanesischen Christen des Ehebruchs schuldig gemacht habe. Nach der Scharia ist es muslimischen Frauen nicht erlaubt, einen Andersgläubigen zu heiraten. Das Gericht fügte heuer im Februar die Anklage wegen Apostasie (Abfall vom Glauben) hinzu, nachdem die junge Frau versichert hatte, dass sie keine Muslimin, sondern als orthodoxe Christin aufgewachsen sei. Ihre Mutter war Christin, ihr Vater Muslim. Nach sudanesischem Recht gilt sie daher selbst als Muslimin – auch wenn ihr Vater nicht an ihrer Erziehung beteiligt war und sie daher von ihrer Mutter als Christin erzogen wurde.