SUDAN: TODESSTRAFE FÜR DIE LOSSAGUNG VOM GLAUBEN ABGESCHAFFT

Der Souveränitätsrat des Sudan hat am 10. Juli offiziell die Todesstrafe für die Lossagung vom Glauben abgeschafft. Auch weitere Gesetze wurden gelockert, um die Religionsfreiheit und die Gleichstellung der Bürger im Land zu gewährleisten. Islamistische Geistliche riefen darauf hin zum Staatsputsch in den sozialen Medien auf.

Der Artikel 126 des sudanesischen Strafgesetzbuches von 1991, der die Todesstrafe für vom islamischen Glauben Abgefallene vorsieht, wurde abgeschafft. Das Gesetz wurde in der Vergangenheit dazu benutzt, religiöse Minderheiten ins Visier zu nehmen und die Meinungsfreiheit einzuschränken. Im Mai 2014 wurde etwa Meriam Ibrahim vom Gericht wegen des „Abfalls vom islamischen Glauben“ zum Tode verurteilt, obwohl sie lebenslang Christin war. Ein Berufungsgericht hob das ursprüngliche Urteil einen Monat später auf.

Weitere Änderungen beinhalten die Beendigung der öffentlichen Auspeitschung, das Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung, neue Gesetze, die es Nicht-Muslimen erlauben, Alkohol zu trinken und zu verkaufen, und die Frauen das Recht einräumen, mit ihren Kindern ohne Erlaubnis ihrer Ehemänner ins Ausland zu reisen.

Christen in Not-Generalsekretär Dr. Elmar Kuhn sieht diese Gesetzes-Änderungen als großen Schritt für Sudan. Dennoch bleibe die Menschenrechtssituation prekär. So enthält das sudanesische Strafgesetzbuch mehrere Bestimmungen, die die persönlichen Freiheiten weiterhin einschränken und „Blasphemie“ unter Strafe stellen.

Nach Ankündigung der Änderungen des Strafgesetzbuches forderten islamistische Geistliche über soziale Medien die Armee und andere militarisierte Einheiten auf, durch Sturz der Regierung „das Gesetz Gottes zu verteidigen“.  Sie bezeichneten das gesamte Kabinett als „anti-islamische Säkularisten und Kommunisten“ und riefen zu Demonstrationen auf.

 

Quellen: CSW, Christen in Not

Sudanesische Armee_Symbolbild (c) pixabay