Gefangene, die wegen politischer Vergehen angeklagt werden, wozu auch Christen gehören, dürfen sich nicht mehr ihren eigenen Anwalt aussuchen und werden stattdessen vor Gericht von Anwälten vertreten, die auf einer von der Regierung überprüften Liste genannt sind.

Iranische Christen aus muslimischem Hintergrund werden oft wegen politischer Vergehen verhaftet und für Verbrechen angeklagt, z.B. „wegen Gefährdung der Staatssicherheit“.

Obwohl der Iran kein unabhängiges Rechtswesen hat, durften Christen, denen politische Vergehen vorgeworfen werden, bisher ihre eigenen Anwälte wählen. Es ist Anwälten, die Christen vertreten, manchmal gelungen, eine Freilassung der Angeklagten auf Kaution zu erwirken.

Im April 2018 wurde Hadi Asgari, der zum Christentum übergetreten war, nach 19 Monaten in Untersuchungshaft auf Kaution freigelassen. Hadi wurde im August 2016 verhaftet, als Sicherheitsbeamte ein Picknick abbrachen, zu dem sich christliche Familien in Firuzkuh, nördlich von Teheran, versammelt hatten. Das Ergebnis seiner Berufungsverhandlung steht noch aus.

Hadi Asgari – ein christlicher Konvertit, der wegen „Angriff auf die nationale Sicherheit“ verhaftet wurde.

Seitdem im Januar 2018 der Beschluss veröffentlicht wurde, dass Angeklagte von der Regierung überprüfte Anwälte akzeptieren müssen,  hat sich herausgestellt, dass eine Anzahl der 20 Anwälte auf der Anwaltsliste der Regierung berüchtigte Staatsanwälte der Regierung sind. Einer von ihnen ist ein Richter, der Hunderte von Todesurteilen gefällt hat. Die iranischen Menschenrechtsanwälte haben erklärt, dass sie gegen diese Änderung protestieren werden.

Quelle: BarnabasFund, Übersetzung AKREF