Der CSI-Flashmob (Protestmarsch) am
Donnerstag, 12. Juni 2014, um Punkt 14:30 Uhr
U-Bahnhof Wien Mitte/Landstraße am Platz vor der Markthalle/Thalia-Buchhandlung/Village Cinemas.
Eintreffen ab 14:15 und Aufnahme der Transparente.
Protestmob für Religionsfreiheit im islamischen Sudan zur sudanesischen Botschaft, Reisnerstraße 29/5.
Weg über Landstraßer Hauptstr./Beatrixgasse/Reisnerstr. zur Botschaft.
Dort Übergabe der interreligiösen Protestnoten (auch seitens der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich) an den Botschafter bzw. Niederlegung vor dem Portal der Botschaft. Gesamtdauer ca. 30 Minuten.
Dieser Einsatz ist ein Fanal für die Menschenwürde.
„Es gibt keinen Zwang in der Religion.“ (Koran 2: 256). Religionsfreiheit ist als Menschenrecht ein hohes Gut, das sich mit islamischen Werten deckt.
Khartum-Wien – Internationale christliche Organisationen – darunter CSI-Österreich – laufen Sturm gegen das „Schandurteil“ eines Gerichts in der sudanesischen Hauptstadt Khartum, das eine Christin wegen „Abfalls vom wahren Glauben“ zum Tod verurteilt hat. Die 27-jährige Mariam Yahia Ibrahim Ishak, Mutter eines 20 Monate alten Sohnes und seit dem 27. Mai 2014 auch einer Tochter (im Gefängnis geboren, die Mutter blieb bei der Geburt an den Füßen gefesselt), befindet sich seit Monaten in Haft. Bei der Verhandlung am vergangenen 15. Mai hatte der Richter – Abbas Mohammed Al-Khalifa – der Angeklagten drei Tage „Bedenkzeit“ gegeben, um zum Islam zurückzukehren, was die 27-jährige ablehnte. Die junge Mutter ist eine gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen ihrer religiösen Überzeugung und Identität verurteilt wurde.
Die junge Mutter wird der „Apostasie“ (Abfall vom Glauben) beschuldigt
Die Festnahme der Frau war erfolgt, weil ein Familienangehöriger behauptet hatte, dass sie sich durch ihre Verheiratung mit einem südsudanesischen Christen des Ehebruchs schuldig gemacht habe. Nach der Scharia ist es muslimischen Frauen nicht erlaubt, einen Andersgläubigen zu heiraten. Das Gericht fügte im Februar die Anklage wegen Apostasie (Abfall vom Glauben) hinzu, nachdem die junge Frau versichert hatte, dass sie keine Muslimin, sondern als orthodoxe Christin aufgewachsen sei. Ihre Mutter war Christin, ihr Vater Muslim. Nach sudanesischem Recht gilt sie daher selbst als Muslimin – auch wenn ihr Vater nach ihren Angaben nie zu Hause war und sie daher von ihrer Mutter als Christin erzogen wurde.
Bitte beteiligen Sie sich an dieser Protestaktion. Unser Engagement macht den Unterschied! DANKE.