Frauen vor Gewalt und Zwangsheirat – Provinzparlament von Des Sindh verabschiedet Resolution, wirksame Gesetze jedoch noch in weiter Ferne Im pakistanischen Faisalabad ist Berichten zufolge eine 30-jährige Christin von ihrem Exfreund aufgrund von ihrer Weigerung, ihn zu heiraten und zum Islam zu konvertieren, ermordet worden. Wie aus Schilderungen des römischen Nachrichtenportals „Asianews“ hervorgeht, hatte die Krankenschwester Saima Sardar bereits im Vorfeld schwere Drohungen erhalten. Aktivisten nahmen den bereits am 10. Juli begangenen Tod zum Anlass, um in Pakistan ein Gesetz zum Schutz von Frauen vor Zwangsheiraten einzufordern.
Der Täter stand laut Angaben der Familie Sardars vor einigen Jahren in einer Liebesbeziehung mit ihr, die jedoch auseinanderging. Die Frau sei anschließend eine Beziehung mit einem christlichen Mann eingegangen. Als Hochzeitspläne für November dieses Jahres publik wurden, habe der Täter sie bedrängt, vom christlichen Glauben abzuschwören, zum Islam zu konvertieren und ihn zu heiraten. Als sie sich widersetzte, habe er mit Mord gedroht. Trotz verschärfter Sicherheitsvorkehrungen drang er in die Klinik ein, in der Sardar arbeitete, und tötete die Frau und sich anschließend selbst.

Menschenmenge in Pakistan (Symbolbild) ©christeninnot

Der Präsident der Gruppe Human Rights Focus Pakistan (HRFP), Naveed Walter, betonte im Gespräch mit „Asianews“, dass sowohl der Religionswechsel als auch die Heirat eine „persönliche Entscheidung“ zu sein habe. „Leider denken in der pakistanischen Gesellschaft muslimische Männer, die sich zu jungen Frauen aus Minderheitsgruppen hingezogen fühlen, dass diese ihnen gehorchen oder ihr Heiratsantrag nicht zurückgewiesen werden kann“, so der Menschenrechtsexperte zu den möglichen Hintergründen der Bluttat. Ohne ein behördliches Vorgehen gegen Zwangsehen und gegen Gewalt an Frauen sei hier keine Änderung zu erhoffen.

Breites Phänomen
Dass das Phänomen der Zwangskonversion in Pakistan jedes Jahr mehr als tausend Mädchen – insbesondere Hindi und Christen – betrifft, wobei viele Fälle nicht angezeigt werden dürften, geht aus einem Bericht des Nachrichtenportal „Fides“ vom Donnerstag hervor. Wohl nehme in der Bevölkerung die Empörung über die erzwungenen Religionsübertritte zu und das Parlament der weiter im Südosten gelegenen Provinz des Sidh habe erst am Dienstag eine Resolution verabschiedet, die ein Ende dieser Praxis und entsprechende Maßnahmen gegen Täter fordert. Wirksamer Minderheitenschutz sei dies jedoch noch lange nicht, hoben Experten zugleich hervor.

So gebe es in der Sindh-Provinz zwar eine Minderheitenkommission, diese habe jedoch in der Praxis noch keinerlei Änderungen erwirken können, erklärte im Gespräch mit „Fides“ Peter Jacob, der Vorsitzende des pakistanischen Zentrums für Soziale Gerechtigkeit (CSJ). Die Landesregierung und andere Provinzregierungen in Pakistan hätten das Gesetz zur Einsetzung entsprechender Kommissionen noch nicht einmal verabschiedet, obwohl dies schon im Juni 2014 vom Obersten Gerichtshof gefordert worden war. Nötig sei, so der Menschenrechtsaktivist, ein „Anti-Konversionsgesetz, damit dem traurigen Phänomen der Entführungen und Zwangsübertritte zum Islam von hinduistischen und christlichen Mädchen ein Ende nimmt“. Es fehle jedoch an politischem Willen für den Minderheitenschutz, „aus Gleichgültigkeit oder Unfähigkeit“.
Vermischung mit anderen Verbrechen

Von einem „unkontrollierten Anstieg von Zwangsübertritten“ berichtete gegenüber „Fides“ der Rechtsanwalt Ali Palh, ein in Pakistan bekannter Verteidiger für Menschenrechte. Die Regierung müsse „konkrete gesetzliche Garantien“ bieten und die Gerichte wachsamer sein, so seine Forderung. Ähnlich Kalpana Devi, eine hinduistische Aktivistin, die gegenüber dem Nachrichtenportal eine „interministerielle Koordination sowie Untersuchung und Bestrafung des Phänomens der Zwangskonversionen zur Vermeidung von Gewalt“ einforderte.
In der Realität würden Zwangskonversionen von Frauen aus Minderheitsgruppen oft Hand in Hand mit anderen Verbrechen gehen, erklärte in dem Bericht Chaman Lal, eine weitere hinduistische Aktivistin, die das Phänomen beforscht. Dazu gehörten u.a. wirtschaftliche Ungerechtigkeiten sowie andere Gewalttaten und Verbrechen gegen die Religionsfreiheit. Lal: „Einige einflussreiche Personen erleichtern oder fördern dieses Phänomen, indem sie ungestraft die Justiz manipulieren.“ Lande der Fall vor einem Gericht, werde oft zugunsten der Täter anstatt der Opfer entschieden. (kath.net/KAP)