Taschkent

Usbekistan: Religionsfreiheit weiterhin stark eingeschränkt

Auch das Anfang Juli in Kraft getretene neue Religionsgesetz bringt keine Verbesserungen.

Die autoritär regierte ehemalige Sowjetrepublik schränkt nach wie vor die Religions- und Glaubensfreiheit ein. Auch das neue Gesetz ändert daran wenig: wer das Recht auf Religionsfreiheit wahrnehmen möchte, muss zuvor um Erlaubnis ansuchen. Außerdem können religiöse Inhalte vor Publikation von den Behörden zensiert werden.

Zwar wurden die Hürden für eine Registrierung als Religionsgemeinschaft auf den ersten Blick gelockert – es benötigt nur mehr 50 statt bisher 100 Gläubige – jedoch ist der Registrierungsprozess äußerst bürokratisch und kann bis zu mehrere Jahre dauern. Mitglieder christlicher Gemeinschaften berichten gegenüber dem Nachrichtendienst Forum-18 von Schikanen und Übergriffen seitens der Behörden im Rahmen des Registrierungsprozesses.

Obwohl Usbekistan seit Oktober 2020 Mitglied des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen ist, kommt es, auch mit Blick auf die Religionsfreiheit, zu groben Menschenrechtsverletzungen. Diese betrifft nicht nur religiöse Minderheiten wie die Christinnen und Christen im Land, sondern auch die muslimische Mehrheitsbevölkerung.

Quellen: church in chains, forum-18