Mob fordert Todesstrafe für Kalenderspruch mit Koranversen

(Wien, 10. April 2021)

Am 09. April 2021 verrichteten die christlichen Krankenschwestern Maryam Lal und Newish Arooj des Staatlichen Krankenhauses in Faisalabad ihren Dienst auf der Station. Plötzlich forderte die Oberschwester sie auf, den Wandkalender von der Wand zu nehmen. Auf dem Wandkalender befanden sich Verse aus dem Koran. Der Krankenhausapotheker Waqas beschuldigte die christlichen Krankenschwestern des Missbrauchs von Koranversen, die er allein für sich und seine Glaubensgenossen verwenden dürfe.

Rettung vor dem Mob für Maryam und Newish – copyright ChristeninNot – frei verwendbar unter Angabe der Quelle

Später griff er beide Krankenschwestern mit einem Messer an und beschuldigte sie, den „Heiligen Koran beleidigt“ zu haben. Daraufhin griff das gesamte Personal ebenfalls beide Krankenschwestern an und zwang sie, ein Geständnis und einen Entschuldigungsbrief zu schreiben. Sie beschuldigten nach dem Blasphemiegesetz und die Pfleger und männlichen Mitarbeiter fesselten Maryam und Newish außerdem mit Seilen.

In dieser angespannten Situation nahm die Polizei die Krankenschwester in Gewahrsam und brachte sie zur Civil Lines Police Station in Faisalabad.

Aufgrund des Drucks des Mobs registrierte die Polizei eine Anzeige nach Abschnitt 295-C des pakistanischen Strafgesetzbuches, der die Todesstrafe für die Begehung von Gotteslästerung gegen den Propheten Mohammed vorsieht.

CiN-Generalsekretär Dr. Kuhn: „Es ist dies wieder eine grundlose und unglaubliche Anklage auf dem Hintergrund von Neid und Hass gegen Christen. Wenn schon ein Wandkalender mit Koranversen zur Blasphemieanklage wird, dann kann jeder Christ, der die Tageszeitung mit ihren Koranversen in der Hand hält, ebenfalls angezeigt werden.“ Christen in Not übernimmt die Verteidigungskosten für Maryam und Newish. Jedoch muss erst abgewartet werden, bis sich die Situation auf der Straße beruhigt hat. Denn noch besteht die Gefahr, dass sogar die Polizeistation von aufgehetzten Muslimen und dem Mob gestürmt wird, um Lynchjustiz zu üben.

Kuhn weiter: „Wir schätzen das Eingreifen der Polizei, die jedoch leider oftmals hilflos den aufgehetzten Menschenmengen gegenübersteht. Diese willkürlichen Anklagen unter Missbrauch des Blasphemie-paragraphen dürfen nicht unwidersprochen bleiben. Denn wer schweigt, stimmt dem Mob zu!“

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Die ökumenische Menschenrechtsorganisation Christen in Not setzt sich dafür ein, dass Christen in allen Ländern der Erde ihren Glauben in Freiheit leben und verkündigen können. Grundlage dafür ist Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO ein, wonach „jeder Mensch Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.“

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