Wir fordern von der sudanesischen Regierung die:

 „sofortige Freilassung der 27jährigen einheimischen Christin Meriam Jahja Ibrahim Ishag, die zu Unrecht des Ehebruchs und der ‚Apostasie‘ (Glaubensabfall) zum Tod durch Erhängen verurteilt wurde.“ (s. ihre Geschichte weiter unten).

Datum: Donnerstag, 12. Juni 2014, 14:30 Uhr

Ort: vor der Thalìa-Buchhandlung / Village Cinema (Landstr. Hauptstr. 2 A, 1030 Wien).

U 3-Station: „Wien Mitte/Landstraße“

 

Verlauf des 30-minütigen Protestmarsches:

Über die Beatrixgasse bis zur sudanesischen Botschaft (Reisnerstr. 29/5)

An der Botschaft: Übergabe der 14 interreligiösen Protestnoten   – zum ersten Mal in der Geschichte von CSI-Österreich auch seitens der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) – an den sudanesischen Botschafter. (s. Liste der Petitionsunterzeichner und Petitionstext der IGGiÖ am Ende dieser Einladung)

Das gegenwärtige Schicksal der Christin Meriam 

CSI-Österreich  läuft Sturm gegen das „Schandurteil“ eines Gerichts in der sudanesischen Hauptstadt Khartum, das eine Christin wegen „Abfalls vom wahren Glauben“ zum Tod verurteilt hat. Die 27-jährige Meriam Yahia Ibrahim Ishag, Mutter eines 20 Monate alten Sohnes und seit dem 27. Mai 2014 auch einer Tochter (im Gefängnis geboren, die Mutter blieb bei der Geburt an den Füßen gefesselt, Anm.), befindet sich seit Monaten in Haft. Bei der Verhandlung im vergangenen  Mai hatte der Richter – Abbas Mohammed Al-Khalifa – der Angeklagten drei Tage „Bedenkzeit“ gegeben, um zum Islam zurückzukehren, was die 27-jährige ablehnte. Die junge Mutter  ist eine gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen ihrer religiösen Überzeugung und Identität verurteilt wurde.

 

Die zweifache Mutter wird der „Apostasie“ (Abfall vom Glauben) beschuldigt

 Die Festnahme der Frau war erfolgt, weil ein Familienangehöriger behauptet hatte, dass sie sich durch ihre Verheiratung mit einem südsudanesischen Christen des Ehebruchs schuldig gemacht habe. Nach der Scharia ist es muslimischen Frauen nicht erlaubt, einen Andersgläubigen zu heiraten. Das Gericht fügte heuer im Februar  die Anklage wegen Apostasie (Abfall vom Glauben) hinzu, nachdem die junge Frau versichert hatte, dass sie keine Muslimin, sondern als orthodoxe Christin aufgewachsen sei. Ihre Mutter war Christin, ihr Vater Muslim. Nach sudanesischem Recht gilt sie daher selbst als Muslimin – auch wenn ihr Vater nicht an ihrer Erziehung beteiligt war und sie daher von ihrer Mutter als Christin erzogen wurde.

CSI-Petition im Wortlaut:

„We call upon the government of Sudan to respect the right of freedom of religion! Save the young mother Meriam Yahya Ibrahim Ishag, who was sentenced to death by a Sudanese court for reason of apostasy. As she grew up only with her Christian orthodox mother she never has been a muslima. But even if so, the conversion to another religion is a fundamental human right we as religious organization defend.“

(*) 13 gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich haben diese CSI-Petition für die sofortige Freilassung von Meriam unterschrieben:

–          Roman-Catholic Church in Vienna

–          Jewish Communities of Austria

–          Initiative of Liberal Muslims of Austria (ILMÖ)

–          Hindu Religion Organisation of Austria

–          Greek-Orthodox Church

–          Bulgarian-Orthodox Church

–          Protestant Church A. B. in Austria

–          Baháí Religious Community in Austria

–          Old Catholic Church

–          United Methodist Church in Austria

–          Seventh-Day Adventist Church in Austria

–          Austrian Evangelical Alliance

–          New Apostolic Church

 

Sowie die IGGiÖ (Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich), die den Petitionstext wie folgt konkretisiert hat:

 

„Forderung nach sofortiger Freilassung von Mariam Jahja Ibrahim Ishag

Erkundigungen der Islamischen Glaubensgemeinschaften über den Fall der zum Tode verurteilten Christin Meriam Jahja Ibrahim Ishag aus dem Sudandass diese vor der Freilassung stehe, haben sich leider noch immer nicht bewahrheitet. So sehen wir uns dazu veranlasst, auch öffentlich für die junge Mutter einzutreten.

‚Es gibt keinen Zwang in der Religion.‘ (Koran 2: 256). Religionsfreiheit ist als Menschenrecht ein hohes Gut, das sich mit islamischen Werten deckt. Darum ist das Vorgehen des sudanesischen Gerichts für uns nicht nachvollziehbar und schadet dem Ansehen des Islams. Afrikanische Menschenrechtsorganisationen haben auch richtig darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die 1986 vom Sudan mitratifizierte und in Khartoum verabschiedete „Banjul Charta“ vorliegt. Als Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich appellieren wir also an die Verantwortlichen im Sudan, die Freilassung der inhaftierten jungen Frau zu veranlassen.“