Ein Gericht in Karschi im Süden Usbekistans hat Strafen gegen vier Mitglieder einer Baptistengemeinde wegen der Teilnahme an einem Gottesdienst verfügt. Nabijon Bolikulov einer der vier, wies den Richter darauf hin, dass weder er noch die anderen die Verfassung oder internationale Menschenrechte verletzt hätten. „Beten Sie zuhause. Es ist gegen das Gesetz unseres Landes, sich ohne staatliche Registrierung zum Gottesdienst zu versammeln“, belehrte ihn der Richter. Bolikulov wurde sofort nach dem Urteilsspruch mit Handschellen gefesselt und zur Verbüßung seiner fünftägigen Haftstrafe abgeführt. Die anderen erhielten Geldstrafen. Bolikulov berichtete nach seiner Rückkehr aus der Haft: „Jedes Mal, wenn sie kommen, filmen sie uns und schreiben unsere Namen auf. Und dann bestrafen sie unsere Leute, die sie aufgeschrieben haben, einen nach dem anderen.“

In Urgentsch im Nordwesten des Landes drangen zwei Beamte der örtlichen Polizeiabteilung für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus in die Wohnung des Protestanten Saidjon Urazov ein. Sie übergaben ihm eine offizielle Verwarnung, dass er nicht mehr an illegalen religiösen Versammlungen teilnehmen dürfe, keine religiöse Literatur bei sich zu Hause haben, keine religiösen Doktrinen lehren und das Religionsgesetz nicht verletzen dürfe.

Ebenfalls in Urgentsch hat ein Gericht zwar die gegen die Protestantin Shakhzoda Rajabova in erster Instanz verhängte Geldstrafe herabgesetzt, jedoch die Verfügung zur Vernichtung ihrer Bibel und anderer religiöser Literatur und die Beschlagnahme ihres Handys aufrechterhalten. Von dem Verfahren erster Instanz, zu dem sie vom Gericht nicht geladen wurde, hatte sie erst im Nachhinein erfahren. Daher hatte dieses in Abwesenheit der Angeklagten stattgefunden.

In Usbekistan ist jede Ausübung der Religions- bzw. Glaubensfreiheit ohne ausdrückliche staatliche Erlaubnis illegal, ebenso die Weitergabe von Glaubensüberzeugungen und jede Art von Treffen in Privatwohnungen zum gemeinsamen Gebet oder um heilige Texte zu studieren.

Quelle: Forum 18, Oslo

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA