Bern/ Straßburg

Schweiz: Pakistanischer Christ darf nicht abgeschoben werden

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wäre das Leben des Mannes in Pakistan gefährdet.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschied gestern, dass der zum Christentum konvertierte Asylsuchende von der Schweiz nicht in sein Heimatland Pakistan abgeschoben werden darf. Die Richterinnen und Richter führten in ihrem Urteil aus, dass dem Christ in seiner Heimat Gefahr drohe. In Bern und in Straßburg wird der Religionsübertritt als glaubwürdig beurteilt, jedoch habe die Schweizer Justiz die Lage von zum Christentum Konvertierter nicht angemessen beurteilt, kritisiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Es gebe internationale Berichte über schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen: Einschüchterungen, Diskriminierung, Gewalt bis hin zu Verfolgung. Außerdem sind in den vergangenen Jahren Konvertierte häufig wegen Blasphemie strafrechtlich verfolgt worden. Bei einer Verurteilung drohen die Todesstrafe oder bis zu 25 Jahre Haft.

Der asylsuchende Christ hatte 2015 in der Schweiz Asyl beantragt und fand wenig später Anschluss in der Heilsarmee, 2016 ließ er sich in einer Mennonitenkirche taufen. 2018 wurde das Asylgesuch abgelehnt und später auch vom Bundesverwaltungsgericht in Sankt Gallen bestätigt.

(kap/kna)